Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neovaria OHG
1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich- rechtlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB seitens der Neovaria OHG einschließlich aller Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die wir auf Verkäufer-/Auftragnehmerseite abgeben bzw. abschließen, sowie Verträge und Leistungen, die auf Bestellungen über unsere Plattform „www.neovaria.eu/shop“ (nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet) beruhen.

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.5. Unsere AGB gelten ausschließlich. Mit der Auftragserteilung bzw. Bestellung durch den Käufer/Auftraggeber (Kunde) gelten diese AGB als anerkannt und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

1.6. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen oder Leistungen für den Kunden erbringen.

1.7. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist regelmäßig jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung unsererseits maßgebend.

1.8. Diese AGB gelten regelmäßig auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, die wir auf Verkäufer-/ Auftragnehmerseite abschließen.

2. Angebote, Angebotsunterlagen, Auskünfte und Beratung

2.1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.

2.2. An verbindliche Angebote sind wir nur gebunden, wenn der Vertragsabschluss bis zu dem im Angebot bezeichneten Zeitpunkt, längstens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Zugang des Angebots beim Kunden erfolgt. Wir sind berechtigt, das in der Beauftragung bzw. Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb zwei Wochen anzunehmen oder die Annahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im letzteren Fall kommt ein Vertrag mit uns nicht zustande. Das Angebot des Kunden wird unsererseits angenommen, wenn wir den Auftrag bzw. die Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigen oder eine entsprechende Lieferung ausgeführt wird.

2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen haben. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle einer solchen Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

2.4. Muster und Proben sind unverbindlich. Konstruktionen können von uns im Rahmen des Zumutbaren geändert werden, d.h. soweit dies mit den Kundenvorgaben vereinbar oder die Abweichung nur geringfügig ist und hierdurch die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Ebenfalls zulässig sind zumutbare handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen

Zweck nicht beeinträchtigen.

2.5. Alle Angaben über Eignung, Anwendungsmöglichkeiten und zum Gegenstand unserer Waren/Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, dass die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Die vorstehenden Angaben stellen regelmäßig nur unsere Erfahrungswerte dar und sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Der Kunde wird insoweit nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Waren/Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck und deren vertraglich vereinbarten Beschaffenheit zu überzeugen.

2.6. Der Kunde stimmt einer Weiterverwendung und Vervielfältigung der Zeichnungen, Pläne, Modelle, Schablonen, Muster, Werkzeuge, Fertigungsmittel, Maße, Gewichte und ähnlicher Leistungsdaten, die uns vom Kunden übergeben wurden, durch uns und – soweit für den Auftrag erforderlich – auch einer Überlassung an Dritte zu. Sollten sich die vom Kunden vorgegebenen Werte ändern, hat uns dies der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Vertragsschluss bei Bestellungen über die Plattformen

3.1. Die Produkte auf den Plattformen stellen rechtlich unverbindliche Angebote dar und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

3.2. Zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss ist auf der Plattform ein elektronischer Bestellverlauf vorgesehen. Nach Durchlaufen des Bestellverlaufs gibt der Kunde mit einem Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kunde wird unverzüglich per E-Mail über den Zugang der Bestellung (Bestellbestätigung) informiert. Diese Bestellbestätigung enthält zudem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen.

3.3. Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit Eingang der Bestellbestätigung zu Stande – diese dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung des Kunden bei uns – sondern erst mit dem Versenden einer Bestätigung des Vertrages per E-Mail durch uns (Auftragsbestätigung) oder der Lieferung der Ware. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Werktagen anzunehmen oder die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im letzteren Fall kommt ein Vertrag mit uns nicht zustande.

4. Preise, Versandkosten

4.1. Maßgebend für unsere Preise ist unser jeweils bei Vertragsabschluss gültige Neovaria-Listenpreis.

4.2. Erfolgt eine Lieferung zum Neovaria-Listenpreis/Katalogpreis aus von uns nicht zu vertretenden Gründen mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss und hat sich der Listenpreis bis dahin nach unten oder oben geändert, so gilt der neue Listenpreis als vereinbart. Beträgt die Änderung mehr als 5 % des vereinbarten Netto-Preises, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt.

4.3. Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager ohne die Verladung im Werk/Lager und ohne Verpackung. Der Kunde trägt die Kosten der Verpackung, der Verladung, des Transports, eines Einfuhr- oder Ausfuhrzolls, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben und von Versicherungen.

4.4. Die gesetzliche Umsatzsteuer gegenüber Unternehmern ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe fällig und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4.5. Für Preise innerhalb der Plattform gilt abweichend von den vorgenannten Bestimmungen Folgendes:

4.5.1. Alle Zahlungsverpflichtungen, die aus einem Vertragsschluss auf der Plattform resultieren, sind in Euro geschuldet. Sämtliche Preise sind Endpreise und beinhalten insbesondere die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer.

4.5.2. Sofern nicht anders dargestellt, sind Liefer- und Versandkosten in den Preisen der Plattform nicht enthalten. Die anfallenden Liefer- und Versandkosten werden als Versandkostenpauschale dargestellt, welche mittels eines Klicks auf den direkt in dem Angebot hinterlegten Hinweis „zzgl. Versand“ abrufbar ist und welche zusätzlich im elektronischen Bestellverlauf angezeigt werden. Kosten für die Verpackung sind in der jeweils angezeigten Versandkostenpauschale bereits enthalten.

5. Versand, Verpackung und Gefahrenübergang

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager des Erfüllungsortes. Schulden wir auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an welchem die Installation zu erfolgen hat. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf), wobei die Versandart und die Verpackung unserem pflichtgemäßen Ermessen unterstehen.

5.2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Unternehmers, selbst, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet. Mit der Auslieferung der Waren/Leistungen an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko-, FOB- oder CIF-Geschäften, auf den Kunden über.

5.3. Mitgelieferte Verpackungen nehmen wir ausschließlich im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen zurück. Die Rücknahme erfasst nicht die Rücklieferung und die hierfür anfallenden Kosten. Die Entsorgung der Verpackung wird dem Kunden zu unseren Selbstkosten berechnet. Soweit keine Rückgabe der Verpackung an uns erfolgt, ist eine Beteiligung an und die Übernahme von Entsorgungskosten durch uns nicht geschuldet.

5.4. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit Erhalt der Waren/Leistungen seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) diesbezüglich nachzukommen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

5.5. Die Obliegenheiten aus Ziffer 5.4 treffen den Kunden auch, wenn die Lieferung/Leistung auf Wunsch des Kunden an einen oder bei einem Dritten erfolgt.

5.6. Abweichend von den vorgenannten Bestimmungen gelten für die Plattformen nachfolgende Regelungen:

5.6.1. Bei einer Zahlung per Kreditkarte oder mit Payment-Anbietern wie PayPal versenden wir spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Zahlungsmitteilung durch den Payment-Anbieter, sofern über die Verfügbarkeit der Ware in der Produktbeschreibung nicht etwas Anderes vermerkt ist.

5.6.2. Bei der Zahlungsart per „Nachnahme“ erfolgt der Versand innerhalb von 14 Werktagen, sofern über die Verfügbarkeit der Ware in der Produktbeschreibung nicht etwas Anderes vermerkt ist.

5.6.3. Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

5.6.4. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellverlauf angegebene Lieferanschrift. Wir versenden die Waren nur in die in der jeweiligen Artikelbeschreibung aufgeführten Länder. Ein Versand in andere Länder ist nicht möglich.

5.6.5. Auf den Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware über. Auf den Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware, an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

5.6.6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.

6. Termine, Lieferung/Leistung

Unsere Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Liefertermine und – fristen gelten mit Anzeige der Auslieferungsbereitschaft als eingehalten. Wenn der Kunde auf Anforderung fällige An- und Abschlagszahlungen nicht leistet oder die zur Auftragsausführung erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung stellt, verlängern sich Liefertermine und -fristen um den entsprechenden Zeitraum.

6.1. Höhere Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) oder Betriebsstörungen, sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware/Leistung bei Fälligkeit zu liefern, verlängern Liefertermine und – fristen um die Dauer der Behinderung. Führen solche Störungen zu einer Verzögerung von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

6.2. Bei Nichteinhaltung der von uns als verbindlich bezeichneten Liefertermine ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von – regelmäßig – mindestens zwei Wochen zu setzen. Wird die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware/Leistung vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder das unserer Vorlieferanten/Subunternehmer verlassen hat. Verzugsschäden ersetzen wir nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 12.

6.3. Wir sind unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, die Restlieferung sichergestellt ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Erfolgt die Lieferung in Teilleistungen, so werden dem Kunden hierfür neben der einmaligen Versandkostenpauschale keine weiteren Versandkosten berechnet.

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher für Bestellungen auf der Plattform

Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB), haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend unter 7.1 informiert wird. In Ziffer 7.2 sind Ausnahmen zum Widerrufsrecht angegeben. In Ziffer 7.3 befindet sich ein Muster- Widerrufsformular:

7.1. WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angaben von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Neovaria OHG
Kyllmannweg 29
426999 Solingen

info@neovaria.eu

Tel.: +49 212-5208405-0
Fax: +49 212-5208405-9
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns:

Neovaria OHG
Kyllmannweg 29
42699 Solingen
oder an eine von uns mitgeteilte Lieferadresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

7.2. Ausnahmen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei

• Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
• Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Beispielsweise, aber nicht abschließend, individuelle NEOSLIDE- Schwerlastauszüge etc.

• Dienstleistungen, wenn Neovaria diese vollständig erbracht hat und der Kunde vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt hat, dass Neovaria mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen kann und der Kunde somit sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

7.3. Muster-Widerrufsformular

An:
Neovaria OHG
Kyllmannweg 29
426999 Solingen
info@neovaria.eu

Fax: +49 212-5208405-9

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des / der Verbraucher(s)(*)
• Anschrift des / der Verbraucher(s) (*)
• Unterschrift(en) des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*) • Datum _______________________________________
(*) unzutreffendes bitte streichen

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Alle unsere Forderungen sind mit Zugang der Rechnung bzw. im Online-Shop bei Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.

8.2. Wir sind gegenüber Unternehmern berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

8.3. Bei Bestellungen über unsere Plattformen kann der Kunde die Regulierung des Kaufpreises zzgl. der Versandkostenpauschale („Gesamtpreis“) durch Kreditkarte, PayPal oder auf Vorauskasse vornehmen. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Abschluss der Bestellung.

Bei Zahlung per PayPal muss der Kunde sich unter www.paypal.com anmelden. Es gelten die Nutzungsbedingungen von www.paypal.com.

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorauskasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Anzahlungsanforderung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Der Gesamtpreis ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt unserer Kaufdaten per E-Mail zu

überweisen, sofern kein anderer Termin vereinbart ist bzw. sich nicht etwas Abweichendes aus der gewählten Zahlungsmethode ggf. gesondert ergibt.

Die Ware wird erst nach Gutschrift des Gesamtpreises auf unser Bankkonto oder nach Erhalt einer Zahlungsmitteilung der aufgeführten Payment Anbieter versendet. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferanschrift. Lieferungen können nur in die in der jeweiligen Artikelbeschreibung aufgeführten Länder erfolgen. Ein Versand in andere Länder ist nicht möglich.

8.4. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, die Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistung auch schon vor Belieferung/Leistung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen/Leistungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Kunden ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von dem bestehenden jeweiligen Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zurückzutreten.

8.5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, wenn der Kunde nicht einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen.

8.6. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere nach Ziffer 10.7 unberührt.

8.7. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Forderung.

9. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechtsvorbehalt, Verschwiegenheit

9.1. Wir behalten uns, bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, das Eigentum an allen unseren Waren/Leistungen (Vorbehaltsware) vor. Dies gilt auch für Gegenstände, die wir im Rahmen von Werkleistungen einbauen oder übergeben. Der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden bleibt auch dann bestehen, wenn die Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (Kontokorrentvorbehalt). Der Gefahrenübergang nach Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt.

9.2. Der Kunde hat unsere Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und

Diebstahlsschäden ausreichend zum Brutto-Rechnungswert zu versichern und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen in Höhe des Brutto-Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.

9.3. Der Unternehmer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt und aus der Weiterveräußerung ein Entgeltanspruch, mindestens in Höhe der Einstandskosten, entsteht. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer hat dieser seinerseits die Waren bis zur vollständigen Bezahlung nur unter wirksam vereinbartem Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt), wobei der in Ziffer 9.1 vereinbarte Kontokorrentvorbehalt für den weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt nicht gilt. Der Unternehmer tritt im Voraus alle seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware, auch evtl. ihm künftig zustehenden Forderungen, entsprechend dem Brutto- Rechnungswert unserer Lieferungen oder unseres Miteigentumsanteils an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung unserer eigenen mit fremder Ware gilt die Forderungsabtretung nur im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der mitverkauften fremden Ware. Der Unternehmer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen befugt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind jedoch verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Sollte der Unternehmer jedoch in Zahlungsverzug geraten, sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung oder den Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Unternehmers anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Unternehmer hat den Erlös aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltswaren jeweils sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind bzw. werden. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag über das Vermögen des Unternehmers oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der Forderungen gegenüber den Abnehmern des Unternehmers automatisch und gehen auf uns über. Der Unternehmer ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner auf Verlangen an uns bekannt zu geben, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Geschäftsbücher, auszuhändigen.

9.4. Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung der Vorbehaltswaren durch den Unternehmer erfolgt stets für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung. Erwirbt der Unternehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer uns entsprechend dem verhältnismäßigen Brutto- Rechnungswert das Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Allein- bzw. Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung,

Vermischung und/oder Vermengung entstehenden Waren gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vorbehaltswaren.

9.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall) und unsere noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren zurückzunehmen. Der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz. Nach Rücknahme der Waren sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich der Verwertungskosten, anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die Verwertung unangemessen hohe Kosten verursacht hat; die entsprechende Differenz ist vom Kunden sodann nicht zu tragen.

9.6. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Von Sicherungsübereignungen gesamter Warenlager sind die von uns gelieferten Waren ausdrücklich auszuschließen. Bei Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen hat der Kunde auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die erforderlichen Gegenmaßnahmen vorgenommen werden können. Für die uns hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten haftet der Kunde, sollte anderweitig kein Ersatz erreicht werden können.

9.7. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9.8. Wird die Vorbehaltsware an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert oder vom Kunden an einen solchen Ort verbracht, gilt vorrangig zu Ziffern 9.1 bis 9.7 Folgendes: Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass unser Eigentumsvorbehalt in dem Land, in dem sich die Ware befindet oder in das diese verbracht werden soll, wirksam geschützt wird. Soweit hierfür bestimmte Handlungen (z.B. eine besondere Kennzeichnung oder eine lokale Registereintragung) notwendig sind, wird der Kunde diese zu unseren Gunsten auf seine Kosten vornehmen. Sollte unsere Mitwirkung notwendig sein, wird der Kunde uns dies unverzüglich mitteilen. Auch darüber hinaus wird der Kunde uns über alle wesentlichen Umstände aufklären, die im Rahmen eines möglichst weitreichenden Schutzes unseres Eigentums von Bedeutung sind. Er wird uns insbesondere alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die zur Durchsetzung unserer Rechte aus dem Eigentum notwendig sind. Die Bestimmungen dieser Ziffer 9.8 gelten entsprechend, wenn nach der Rechtsordnung am Ort, an dem sich die Ware befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht wirksam vereinbart werden kann, für die Verschaffung einer Rechtsposition für uns, die unsere Interessen und Ansprüche in gleich wirksamer oder in sonstiger geeigneter Weise wirksam schützt, soweit dies rechtlich möglich ist.

9.9. An Zeichnungen, Plänen, Modellen, Schablonen, Mustern, Werkzeugen, Fertigungsmitteln und ähnlichen Gegenständen sowie an vertraulichen Angaben/Ideen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt oder von uns bezahlt werden, behalten wir uns unser Eigentum und alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vor.

Diese Gegenstände und Angaben/Ideen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände und Angaben/Ideen ist nur im Rahmen der Erfordernisse des Vertragsverhältnisses sowie unter Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Dritte, die bestimmungsgemäß mit den Gegenständen und Angaben/Ideen in Kontakt kommen, sind vom Kunden entsprechend zu verpflichten.

9.10. Der Kunde ist verpflichtet, alle unsere (nicht offenkundigen) technischen, wirtschaftlichen und persönlichen Vorgänge und Verhältnisse, die ihm im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit uns oder unseren Angeboten, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünften bekannt werden, stets – auch im Zweifelsfall – als Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse zu behandeln, darüber Verschwiegenheit zu wahren und dafür zu sorgen, dass Dritte (auch Familienangehörige und mit der Sache nicht befasste Mitarbeiter) von ihnen nicht unbefugt Kenntnis erhalten. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9.11. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung, so ist er verpflichtet, für jeden Einzelfall des Verstoßes eine Vertragsstrafe von 5 % des Netto- Auftragswertes an uns zu bezahlen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt uns vorbehalten.

10. Mängel und Gewährleistung

den gesetzlichen Bestimmungen.
10.1. Die Gewährleistung richtet sich – vorbehaltlich nachfolgender Regelungen – nach
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neovaria OHG
10.2. Die über die Plattformen bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig und im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet abgebildeten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen und maßstäblichen Abweichungen kommen. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Vertragsbestätigung zu der jeweiligen Ware angegeben worden ist.

10.3. Unternehmer sind nicht berechtigt, Mängelansprüche wegen eines unwesentlichen Mangels geltend zu machen. Im Falle eines wesentlichen Mangels, entscheiden wir gegenüber Unternehmern über die Art der Nacherfüllung.

10.4. Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als von dem Unternehmer genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen – unbeschadet der Regelung in Ziffer 5 bzw. § 640 Abs. 2 BGB – unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware/Leistung bzw. Abnahme der Werkleistung, schriftlich anzuzeigen. Nach Weiterverarbeitungsbeginn durch den Unternehmer besteht kein Rügerecht mehr. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach deren Feststellung zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware/Leistung als mangelfrei genehmigt und abgenommen. Es gilt gem. 5.4 ergänzend § 377 HGB.

10.5. Verbraucher haben zur Wahrung ihrer Mängelansprüche bei offensichtlichen Mängeln, die so offen zu Tage treten, dass diese auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, diese innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers wegen mangelhafter Lieferung nach Ziffer 12 bleiben hiervon unberührt.

10.6. Nach Erhalt der Mängelanzeige ist uns die Ware/Leistung auf unsere Anforderung hin zur Überprüfung zuzuleiten, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist oder wir nicht schriftlich einer anderen Vorgehensweise zustimmen. Bei unbegründeter Mängelanzeige trägt der Kunde die Kosten für den uns durch die Überprüfung entstandenen Aufwand.

10.7. Verlangt der Kunde bei begründeter Beanstandung Nacherfüllung, so ist diese auf Beseitigung des Mangels beschränkt. § 439 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden schriftlich zu setzende, angemessene, Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

10.8. Wir können die Beseitigung von Mängeln oder die Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine fälligen Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Die Geltendmachung der Mängeleinrede und entsprechende Leistungsverweigerungs-/ Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.

10.9. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn unsere Ware/Leistung vom Kunden nicht sachgerecht benützt oder ohne unsere Zustimmung mit ungeeigneten (z.B. nicht von uns stammenden oder nicht den Betriebsanleitungen entsprechenden) Teilen verbunden oder in solche eingebaut wird und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Falle hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Ferner ist die Gewährleistung bei bestimmungsgemäßem Verschleiß und bei Fehlern, bedingt durch unsachgemäße Einwirkung, Fehlbedienung und nachlässige Behandlung ausgeschlossen, insbesondere, wenn der Kunde unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt.

10.10. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt gegenüber Unternehmern bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn gegenüber Unternehmern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von uns zu vertretenen Mangels oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.11. Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Im

Übrigen bestimmen sich die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistung nach Ziffer 11.

11. Haftung, Schadensersatz

11.1. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Waren/Leistungen oder der Inanspruchnahme unserer Werkleistungen entstehen, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.

11.2. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. (Schadens-) Ersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, die auf Vertragsstrafansprüche der Abnehmer des Kunden zurückgehen, sind für uns in keinem Fall vorhersehbar und vertragstypisch in vorstehendem Sinn. Wir sind stets berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

11.3. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenssachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

11.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gelten die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder einer unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels entstanden ist.

12. Verschuldensunabhängige Haftung / Produkthaftung

Werden wir aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere aufgrund Produkthaftung, von Dritten in Anspruch genommen, tritt der Kunde in die Haftung insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften würde. Für Maßnahmen des Kunden zur Schadensabwehr, z.B. Rückrufaktionen, ist unsere Haftung – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.

13. Verjährung

13.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Unternehmers aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit Abnahme.

13.2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

13.3. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). Bei Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 12 bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.

14. Datenschutz

Wir erheben, speichern und verwerten im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Kundendaten. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen, die auf den Webseiten von uns hinterlegt sind und dort jederzeit abgerufen werden können.

15. Alternative Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und §36VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Sie finden diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. In diesem Zusammenhang sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen unsere E-Mail-Adresse mitzuteilen. Unser Unternehmen erreichen Sie dazu unter der E-Mail-Adresse info@neovaria.eu. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

16.1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechtes (CISG).

16.2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Solingen.

16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist. Dies soll unabhängig von der Kaufmannseigenschaft auch dann gelten, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der

Klageerhebung nicht bekannt ist oder unsere Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.